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§ 1 Geltung
1. Für die Durchführung der Internetauktion gelten nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Mit der Teilnahme an der Auktion, spätestens mit der Abgabe eines Gebots im Internet oder mit Zugang eines schriftlichen Gebots werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt.
§ 2 Auftraggeber und Auktionator
1. Die Internetauktion erfolgt freiwillig.
2. Die Auktion erfolgt im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
3. Der Auktionator ist vom Auftraggeber ermächtigt, in Vertretung für den Auftraggeber oder in eigenem Namen alle Handlungen oder Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die mit der Übertragung des Eigentums der versteigerten Sache und dem Einzug von Forderungen zusammenhängen und erforderlich sind.
§ 3 Besichtigung
1. Kaufinteressenten können das Auktionsgut während der bekanntgegebenen Vorbesichtigungszeiten besichtigen und auf eigene Kosten und Gefahr prüfen.
2. Die Besichtigung hat mit größter Vorsicht und Sorgfalt zu erfolgen. Für dabei entstehende Schäden haftet jeder Besucher, der Schäden am Auktionsgut schuldhaft verursacht.
§ 4 Gebot
1. Angebote können im Internet, in schriftlicher Form oder telefonisch abgeben werden. Die Gebote müssen bis spätestens zu dem im Internet und im Auktionskatalog bekanntgegebenen Termin eingegangen sein.
2. Jedes Gebot wird betragsmäßig nur insoweit in Anspruch genommen, als es erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
3. Das Auktionshaus kann ein Gebot ohne Begründung zurückweisen.
4. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden.
5. Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigereres gelangt.
6. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben, es sei denn ein Bieter hat vor Auktionsbeginn dem Auktionator bekanntgegeben, daß er namens und für Rechnung eines Dritten handelt und dessen Namen und Anschrift dem Auktionator schriftlich mitteilt.
§ 5 Zuschlag
1. Der Zuschlag wird erteilt, wenn zu einem termingerecht abge-gebenen Gebot kein weiteres Übergebot mehr abgegeben wird.
und der Mindestzuschlagspreis erreicht ist.
2. Unterhalb des Mindestzuschlagspreises kann der Auktionator unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann für sechs Wochen an sein Gebot gebunden.
3. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Auktionator vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
4. Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des ersteigerten Gegenstandes auf den Käufer (Bieter) über.
§ 6 Aufgeld und Zahlung
1. Zugeschlagen wird zum Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 24% erhoben, worin die gesetzliche Mehrwert-steuer von derzeit 19% bereits enthalten ist. Auf Grund der nach § 25a UStG angewendeten Differenzbesteuerung kann die MwSt jedoch nicht mehr ausgewiesen werden.
2. Die im Auktionskatalog mit einem * gekennzeichneten Katalognummern werden nach der Regelbesteuerung berechnet. Das heißt auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 18% erhoben und auf die Summe aus Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche MwSt von 19% hinzugerechnet.
3. Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU). Rechnungen für Käufer aus diesen Ländern werden nach der Regelbesteuerung ausgestellt.
4. Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises nach Abs. 1. Die Zahlung wird mit dem Zuschlag sofort fällig.
5. Bei Überweisungen oder erfüllungshalber Zahlung durch Scheck ist die Zahlung erst mit vollständiger Kontogutschrift erfüllt.
6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet.
7. Zahlt ein in Verzug befindlicher Käufer nicht innerhalb einer ihm vom Auktionator gesetzten Nachfrist, so ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 7 Abnahme, Lagerung und Versand
1. Der Zuschlag verpflichtet den Erwerber zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Gegenstandes.
2. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in bar. Bei Erwerb durch ein Gebot im Internet, durch schriftlichen oder telefonischen Auftrag, erfolgt die Zusendung des Versteigerungsgutes, nach Zahlungseingang und Gutschrift auf unserem Konto, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden.
4. Der Versand zugeschlagener Gegenstände erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers, auf dessen Kosten und dessen Gefahr.
§ 8 Gewährleistung
1. Sämtliche gebrauchten Gegenstände werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Haftung für offene oder versteckte Mängel.
2. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §§ 459 ff BGB. Alle zur Auktion gelangenden Gegen-stände können während der Vorbesichtigung begutachtet und geprüft werden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen ist München. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 10 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 11 Nachverkauf
Die voranstehenden allgemeinen Geschäftsdingungen behalten auch im Nachverkauf ihre Gültigkeit.
Hinweise zur Durchführung der Internetauktion
Die Auktion findet virtuell statt, das heißt es können zu dieser Auktion Gebote ausschließlich in schriftlicher Form, in telefonischer Form oder im Internet abgegeben werden.
Mitbieten in schriftlicher FormFalls Sie durch die Abgabe eines schriftlichen Gebotes an der Auktion teilnehmen möchten, so verwenden Sie dafür bitte das beiliegende Formular für schriftliche Gebote. Notieren Sie darauf neben Namen und Adresse bitte die Nummern und die Kurzbeschreibungen der Sie interessierenden Objekte und die Höhe der Gebote, die Sie maximal abgeben möchten. Während der Auktion werden wir in
Ihrem Interesse Ihr Gebot nur soweit in Anspruch nehmen, wie es notwendig ist, um ein anderes be-
reits vorliegendes Gebot zu überbieten.
Mitbieten am TelefonFalls Sie trotz Abwesenheit persönlich an der Auktion teilnehmen möchten, so erhalten Sie von uns gerne die Möglichkeit telefonisch an der Versteigerung teilzunehmen. Bitte füllen Sie dazu das beiliegende Formular für telefonische Gebote aus. Wir rufen Sie dann zum Zeitpunkt des Ausrufes der
Lose unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
am Telefon informieren Sie über den momentaner Verlauf der Versteigerung und bieten in Ihrem Auftrag gemäß Ihren Anweisungen.
Mitbieten im InternetFalls Sie im Internet mitbieten wollen, so haben Sie die Möglichkeit auf unserer Homepage online
die einzelnen Objekte aufzurufen und können durch Ausfüllen der Bietermaske uns Ihre Gebote
per E-Mail übermitteln. Die von Ihnen per E-Mail übermittelten Gebote werden von uns ebenso
wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Neukunden, die zum ersten Mal im Internet mitbieten
möchten, bitten wir Ihre Gebote mit Originalunterschrift schriftlich zu bestätigen.
Wir bitten Sie uns Ihre Gebote bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn zu über-mitteln. Später abgegebene Gebote können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir empfehlen allen Bietern, die sich nicht selbst während der Vorbesichtigung vom Zustand der Objekte haben überzeugen können, einen detaillierten Zustandsbericht anzufordern. Für telefonische oder schriftliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verwendete Abkürzungen:
B. = Boden, (besch.) = beschädigt (ber.) = berieben (best.) = bestoßen (min. best.) = minimal bestoßen D. = Durchmesser (dat.) = datiert (D. besch.) = Deckel beschädigt (D. erg.) = Deckel ergänzt (D. gel.) = Deckel gelötet (Fig. erg.) = Figur ergänzt H. = Höhe (H. besch.) = Henkel beschädigt (H. erg.) = Henkel ergänzt (H. rest.) = Henkel restauriert (H. min. rest.) = Henkel minimal restauriert (Haarr.) = Haarriß (min. Haarr.) = minimaler Haarriß (i. B.) = im Bodenbild L. = Länge (L.i.B.) = Loch im Boden (min. rest.) = minimal restauriert (ngd.) = nachgedeckelt (rest.) = restauriert (Spar.) = Spannungsriß (Sp. i. B.) = Spinne im Bodenbild (l. Sp. i. B.) = leichte Spinne im Bodenbild (Spr.) = Sprung (Spr. i. B.) = Sprung im Bodenbild (Spr. i. H). = Sprung im Henkel.
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